Schlechte Google-Bewertung löschen lassen und guten Ruf wiederherstellen!

Schrecken Sie Kunden und Bewerber nicht weiter ab:
Einfach kostenfrei anrufen und von Rechtsanwalt Dr. Wachs zeigen lassen, wie Ihre Bewertung zu löschen ist.
Schrecken Sie Kunden und Bewerber nicht weiter ab:
Einfach kostenfrei anrufen und von Rechtsanwalt Dr. Wachs zeigen lassen, wie Ihre Bewertung zu löschen ist.
Sie möchten eine oder mehrere negative Google-Bewertungen löschen? In 5 Klicks wissen Sie, ob Sie Ihre Bewertung löschen lassen können.
Google wird Sie wahrscheinlich nicht ernst nehmen und Ihren Antrag ignorieren. Ein Anwalt setzt für Sie ein Schreiben auf, in dem die Gründe, weshalb Ihre Bewertung nicht hinnehmbar ist, juristisch aufgearbeitet werden.
In den meisten Fällen scheitert der Versuch auf eigene Faust. In vielen Fällen kann es sogar dazu führen, dass die Bewertung danach für einen Anwalt unlöschbar ist. Auch mit gekauften "Löschanleitungen" bleibt das Risiko bestehen.
Daher gilt: Wenn Ihnen die Entfernung der Bewertung wichtig ist, sparen Sie nicht an falscher Stelle.
Im Internet gibt es etliche Agenturen, die Ihnen anbieten, die Löschung für Sie übernehmen. Dabei greifen diese Agenturen oft auf die gleichen Möglichkeiten zurück, die Ihnen auch ohne Dienstleister zur Verfügung stehen würden.
Ein spezialisierter Fachanwalt kann auf einem ganz anderen Niveau für die Löschung Ihrer Bewertung argumentieren und hat auch auf die Google eine ganz andere Wirkung. Das kann in vielen Fällen den entscheidenden Unterschied machen, ob Ihre Bewertung gelöscht wird oder nicht.
Nach Mandatierung leite ich innerhalb von 24 Stunden alle rechtlichen Schritte ein, damit Ihre Bewertung schnellstmöglich gelöscht wird. Ab hier benötigt Google noch etwa zwei bis vier Wochen, bis Ihre Bewertung endgültig entfernt ist.
Wir haben in den letzten 5 Jahren für über 6.000 Bewertung die Löschung beantragt und waren dabei in über 92 % aller Fälle erfolgreich.
Mit uns stehen Ihre Chancen also hervorragend!
*Nur wenn Ihre Rechtsschutzversicherung Deckungsschutzzusage erteilt. Es können eine Selbstbeteiligung und die Umsatzsteuer anfallen.
Wir haben eine kommentarlose Bewertung durch einen Unbekannten erhalten. Da wir ohnehin sehr wenige Bewertungen haben, hat sich das sehr schlecht auf unsere Außendarstellung ausgewirkt. Sicherlich hat das bei dem einen oder anderen potenziellen Bewerber und Kunden für einen schlechten Eindruck gesorgt.
Dr. Wachs hat mich in einem persönlichen Telefonat wirklich umfassend beraten. Ich wurde nicht abgefertigt und habe mich zu jeder Zeit wirklich gut betreut gefühlt. Die Bewertung war nach 14 Tagen gelöscht.
Wir bedanken uns bei Dr. Wachs und seinem Kanzlei-Team!
Wir haben eine 1-Stern-Bewertungen von jemanden bekommen, der nie unsere Dienstleistung in Anspruch genommen hat. Für uns als Personal-Trainer und Gesundheitsberater kann das einen erheblichen finanziellen Schaden bedeuten.
Für gerechtfertigte und vor allem echte Kritik sind wir natürlich immer offen. Mutwillige und rechtswidrige Angriffe von Konkurrenten und Unbekannten nehmen wir aber nicht hin.
Zum Glück sind wir auf Dr. Wachs gestoßen und haben so einen versierten und kompetenten Fachanwalt an unserer Seite.